Covid-19 Investitionsprämie 2020
Die ab 01.08.2020 geltende COVID-19-Investitionsprämie steht allen Unternehmen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und auch steuerlich pauschalierte Betrieben zur Verfügung.
Die Prämie beträgt 7% der Investition. In den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit erhöht sich der Zuschuss auf 14%.
Was ist ab dem 01.08.2020 förderbar: Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. (Neu- und Gebrauchtmaschinen)
Nicht förderbar sind Maschinen mit konventionellem, klimaschädlichem Antrieb.
Ausnahme: Maschinen mit der Abgasstufe V.
Untergrenze: mind. 5.000 € Investitionsvolumen pro Antrag. Mehrere Investitionen können zusammengezogen werden, um die Untergrenze zu erreichen.
Obergrenze: 50 Mio. € Investitionsvolumen
Antragstellung ist zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021
Die Prämie kann zusätzlich zu bestehenden Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden, andere Förderungen reduzieren den Zuschuss nicht.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der AWS zu finden (https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/) sowie unter folgender Hotline: +43 (1) 501 75-400 (Montag–Freitag: 08.00–18.00 Uhr und Samstag: 08.00–15.00 Uhr)